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Trocken
Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker. Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l dürfen auf dem Etikett den Schriftzug "Für Diabetiker geeignet" mit dem Zusatz "nur nach Befragen des Arztes" führen.
Halbtrocken
Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf. Diese Weine haben eine leichte Restsüße. Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus auch trocken schmecken. Ist der Säuregehalt niedrig, kann das Gegenteil eintreten und der Wein einen deutlich süßen Geschmack aufweisen.
Lieblich, Halbsüß
Wein mit deutlich süßer Geschmacksausrichtung. Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, (18 g/l) bis zu 45 g/l Restzucker. In Deutschland und Österreich werden beide Ausdrücke gleichwertig verwendet. In der Schweiz wird lieblich verwendet, dort hängt der Begriff nicht am Süßegrad, sondern wird in der Weinansprache im Allgemeinen für Weine mit den Attributen schön, reizend oder auch angenehm verwendet. Gleiches trifft auch auf den englischen Sprachraum zu. Dort werden für lieblich die Begriffe charming oder lovely benutzt.
Quelle: Wikipedia.de
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